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Pflegenotstand: PPR 2.0 gestartet

Der Pflegenotstand in Deutschland ist deutlich spürbar. Abhilfe schaffen soll das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, das die schrittweise Einführung eines Instruments zur Personalbemessung ab 2023 beinhaltet: die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0).


Erschöpfte Pflegekraft steht mit gesenktem Kopf im Krankenhaus.

Der Pflegenotstand in Deutschland ist deutlich spürbar: Immer mehr Pflegebedürftigen stehen immer weniger Pflegekräfte gegenüber. Einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zufolge könnten in Deutschland bis 2030 rund eine halbe Million Pflegekräfte fehlen. Schon jetzt arbeiten viele Pflegekräfte am Limit, häufig sogar darüber hinaus. Abhilfe schaffen soll das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG), das ab 2023 eingeführt wird.

Mit dem Gesetz sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, mit einer ausreichenden Zahl an Pflegekräften zu arbeiten. Dadurch soll die Pflege in Kliniken entlastet werden: „Wir brauchen ein Umdenken in der Klinikbranche. Pflegekräfte sind extrem belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur wer sie gut bezahlt, Überstunden ausgleicht, ihre Stationen gut besetzt, wird am Arbeitsmarkt Pflegekräfte halten oder neue gewinnen", so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Seit Januar 2023 wird ein Instrument zur Personalbemessung schrittweise eingeführt: die sogenannte Pflegepersonalregelung 2.0 (kurz PPR 2.0). Anhand dieses Instruments soll die ideale Besetzung für Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung der PPR1 aus den 1990er Jahren, die in Zusammenarbeit von Deutschem Pflegerat (DPR), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Gewerkschaft ver.di auf die heutigen Rahmenbedingungen angepasst wurde.

So wird die PPR 2.0 ermittelt

Für jeden Patienten und jede Patientin wird ein Pflegezeitbedarf berechnet, der sich sowohl auf allgemeine Pflegeleistungen wie Ernährung oder Körperpflege bezieht als auch spezielle Leistungen wie die Wundpflege nach einer Operation berücksichtigt. Hinzu kommen ein sogenannter Pflegegrundwert für patientenunabhängige, organisatorische Tätigkeiten sowie ein Fallwert für Aufnahme und Entlassung. Die so berechneten Minutenwerte pro Patient:in werden schließlich zu einer Gesamtstundenanzahl aller Patient:innen auf einer Station summiert, die dann in Personalstellen umgerechnet werden.

 

Einführung in drei Stufen

Seit Januar 2023 wird die PPR 2.0 in drei Stufen schrittweise eingeführt. In einer mindestens dreimonatigen Erprobungsphase ab dem 1. Januar 2023 wird das Instrument zur Pflegepersonalbemessung einem Praxistest unterzogen. In einer repräsentativen Auswahl an Krankenhäusern wird die PPR 2.0 getestet und auf dieser Basis Vorgaben für die Personalbemessung festgelegt. Ab dem 1. Januar 2024 wird die PPR 2.0 dann verpflichtend eingeführt. Mit dem Jahresbeginn 2025 erfolgt die Scharfschaltung: Liegen Kliniken deutlich unter den festgelegten Personalschlüsseln, drohen ab diesem Zeitpunkt Sanktionen.

 

Geteilte Meinungen

In der Gesundheitsbranche trifft die PPR 2.0 auf geteilte Meinungen:

Der Bundesverband Pflegemanagement und die Profession Pflege befürchten negative Auswirkungen und sehen in der PPR 2.0 keinen Nutzen für die Verbesserung der aktuellen Pflegesituation. Die PPR 2.0 sei in erster Linie eine reine Feststellung, dass mehr Personal in der Pflege benötigt wird, jedoch sei Personal deshalb noch lange nicht verfügbar. Als alten Wein in neuen Schläuchen beschreibt der GKV-Spitzenverband die PPR 2.0 und kritisiert, dass ein System reaktiviert werde, das in den 1990er Jahren schon einmal gescheitert sei.

Für die DKG hingegen ist die PPR 2.0 ein deutliches Zeichen an die Pflegekräfte, dass Be- und Überlastung ernst genommen wird. Die PPR 2.0 könne als Interimsinstrument sofort genutzt und von der Pflegewissenschaft weiterentwickelt werden.

Klar ist, dass die Pflege dringend Reformen benötigt. Ob die PPR 2.0 die aktuelle Situation der Pflege in Krankenhäusern verbessern kann, bleibt abzuwarten. Schließlich ist die Frage, woher zusätzlich benötigtes Personal kommen soll, noch nicht geklärt.

 

Pflegeentlastende Maßnahmen

Angesichts der aktuellen Situation in vielen Krankenhäusern ist Eile geboten. Schon heute sind Pflegekräfte extrem belastet, vielfach sogar überlastet. Pflegeentlastende Maßnahmen sind jetzt nötig.

Digitale Tools, die die Kommunikation zwischen Pflege und Patient:innen vereinfachen, sind eine Möglichkeit, Pflegepersonal zu entlasten: Mit dem Digitalen Serviceruf kommunizieren Patient:innen ihre Anliegen via Bedside Terminal einfach und ohne großen Aufwand an die zuständigen Pflegekräfte. Auf dem Smartphone sieht das Pflegepersonal gleich, ob jemand Schmerzen hat oder eine Infusion durchgelaufen ist. Das entlastet Pflegekräfte: Sie gehen Wege nur einmal und sparen so wertvolle Zeit – pro Pflegekraft und Schicht bis zu 25 Minuten.

Und: Als pflegeentlastende Maßnahme lassen sich digitale Tools wie der Digitale Serviceruf refinanzieren. Bis zu 4 % des Pflegepersonalbudgets können Kliniken zusätzlich abrechnen.

 

Digitalen Serviceruf testen und Pflegekräfte entlasten

Die Kombination aus Digitaler Serviceruf, BEWATEC Tablets und BEWATEC.ConnectedCare können Krankenhäuser aktuell 6 Wochen ganz unverbindlich testen und Pflegekräfte so spürbar entlasten.

Zur Testaktion „Digitale Station"