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Für alle, die mehr wissen wollen

FAQ – ConnectedCare und unsere Produkte

Vier Personen sitzen in einer Reihe und haben Zettel mit Fragezeichen vor dem Gesicht

Hardware, IT-Sicherheit, Finanzierung

Wissenswertes zu Hardware, Software und Service

FAQ

Hardware und BYOD

Grundsätzlich kann die ConnectedCare Plattform im Zusammenspiel mit BYOD (Bring Your Own Device), ConnectedCare Tablets oder iPads eingesetzt werden. Der Vorteil der ConnectedCare Tablets ist, dass sie speziell für den Klinikalltag entwickelt wurden und somit besonders gut aufgestellt sind in Bezug auf die Hygiene, den Datenschutz und Integrationsmöglichkeiten. Wollen Sie als Krankenhaus neben Infotainment auch die Prozesse während des Krankenhausaufenthalts optimieren, ist es wichtig sicherzustellen, dass die Patient:innen auch Zugriff auf die digitalen Services haben. Dies ist durch die Bereitstellung eines Ein- und Ausgabemediums / Tablets am Patientenbett gegeben. Weitere Vorteile sind: Diebstahlsicherheit, Multi-Card-Reader für Zugang zu medizinischen Anwendungen, höchster Komfort durch Halterungssysteme, Hardwarebuttons und Findelicht. Für den Einsatz von BYOD spricht die Vertrautheit der Patient:innen mit dem eigenen Gerät und den Funktionalitäten. Die Möglichkeiten zur Integration von Klinikprozessen, ist hier jedoch nur eingeschränkt möglich.  

Alle ConnectedCare Tablets, Telefone / Handsets sowie Halterungs- / Zubehörteile werden von uns speziell für den Einsatz im Krankenhaus konzipiert, entwickelt und gefertigt. Deshalb setzen wir bei der Produktion unserer Geräte nur solche Materialien ein, die den Anforderungen an optimale Reinigungs- und Desinfektionseigenschaften in vollem Umfang entsprechen. So können sie per Wisch-Desinfektion mit jedem handelsüblichen Reinigungs- / Desin­fektionsmittel (Alkoholkonzentration < 60%), wie sie in Krankenhäu­sern Verwendung finden, behandelt werden.

Dank selbstverlöschendem Kunststoff gemäß UL94 V-0 sind die Geräte nicht brennbar. Außerdem sorgen die CE-Konformität, Sicherheit nach IEC 60601-1 und 62368-1 für höchsten Schutz für Patient:innen und Bediener:innen.

Wenn Sie Partner von ConnectedCare sind, finden Sie die Anleitungen in unserem Partnerportal MyConnectedCare. Unseren Kunden stellen wir die Unterlagen im Rahmen der Projektumsetzung zur Verfügung. Sollten Sie die Unterlagen nicht mehr vorliegen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Neben dem Kauf gibt es auch die Option auf Miete und Leasing. Gerne informieren wir Sie über mögliche Leasingpartner. Sprechen Sie uns an.

FAQ

Software ConnectedCare

Die Software ConnectedCare unterstützt und begleitet Patient:innen während des Klinikaufenthaltes. Sie bietet bestes Patienten-Infotainment und ermöglicht die Einbindung von Patient:innen in Prozesse sowie die Kommunikation zwischen Pflegekräften, Ärzt:innen und ihren Patient:innen. Dabei können bestehende Systeme und Informationen des Krankenhauses in eine patientenzentrierte Anwendung integriert werden und sorgen so für die Entlastung der Pflege bei maximaler Investitions- und Zukunftssicherheit.

Patient:innen können sich auf dem Gerät ihrer Wahl anmelden und die Services und Dienste von ConnectedCare nutzen – egal, ob auf dem ConnectedCare Tablet am Patientenbett oder auf dem patienteneigenen Endgerät. Durch das Identitätsmanagement wird sichergestellt, dass Patient:innen auf gebuchte Leistungen und individuelle Profile zugreifen können.

Die Basislizenz von ConnectedCare umfasst folgende Module und Features: 

  • Game Center
  • Internet / Browser
  • Push Notifications
  • Spiegel
  • Sprachpakete
  • TV und Radio (IP)
  • Wetter
  • WLAN Client & WLAN Hotspot

Darüber hinaus können viele weitere Module und Feature optional hinzugebucht werden. ConnectedCare bietet z. B. durch Module wie Patientenumfrage, Menübestellung oder Patientenanamnese vielseitige Möglichkeiten, Prozesse zu verbessern und den Patientenkomfort weiter zu erhöhen. Der Umfang an Modulen und Features kann je nach Einsatzszenario (Mobile Devices / ConnectedCare Tablets) variieren. 

ConnectedCare besteht aus mehreren Komponenten, die unterschiedliche Abhängigkeiten und Ausfallmöglichkeiten haben:  

Cloud-Dienste – global (alle Einrichtungen) 

Die Cloud-Software ist hochgradig robust und mehrfach redundant ausgelegt. Ein Ausfall ist äußerst unwahrscheinlich, und wird – falls er doch vorkommt – rasch durch den Provider behoben. Fallen einzelne oder alle Cloud-Dienste doch einmal aus, wirkt sich dies global auf alle Einrichtungen aus, die ConnectedCare verwenden. Beispiele: 

  • Content Management System 
  • Device Management 
  • Online Payment Proxy 
  • Modul Patientenumfrage / Beschwerdemanagement

Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Verfügbarkeit und bedarfsweise Entstörung liegt allein bei der ConnectedCare und deren Dienstleistern. 

 

Lokal (In-House) gehostete Dienste – lokal (gesamte Einrichtung) 

Einige Dienste können aus technischen Gründen nur lokal gehostet werden. Einige Dienste sollten aus Sicht des Datenschutzes nur lokal gehostet werden. Der Ausfall lokal gehosteter Dienste wirkt sich immer auf die gesamte Einrichtung aus. Beispiele: 

  • Basis-Netzwerkdienste: DHCP, DNS, NTP 
  • IPTV-Signalaufbereitung 
  • TK-Anlage 
  • Abrechnungssystem 
  • Raumsteuerung 
  • TV-Steuerung 
  • ConnectServer 

Die Ausfallsicherheit dieser Dienste hängt maßgeblich von der Robustheit der lokalen Server-Infrastruktur ab. Für deren Verfügbarkeit und bedarfsweise Entstörung sind die Zuständigkeiten für diesen Bestandteil der Infrastruktur unbedingt zu beachten! 

 

(Netzwerk-)Infrastruktur – lokal (gesamte Einrichtung, Gebäude, Stationen, einzelne Betten) 

Bei ConnectedCare handelt es sich um ein Produkt, dessen Leistungen immer über ein Netzwerk mit Zugriff auf eine aktive Internetverbindung zur Verfügung gestellt werden müssen. Das beginnt bereits beim Laden der Bestandteile des Benutzerinterface (UI). Daher kommt diesem Bestandteil der lokalen Infrastruktur besondere Bedeutung zu. Je zentraler die Netzwerkkomponente, desto globaler die Auswirkung eines Ausfalls. Beispiele: 

  • Firewall 
  • Core Router / Core Switch 
  • Edge / Access Switch 
  • Access Point 
  • DSLAM 
  • DSL-Modem 

Für Verfügbarkeit und bedarfsweise Entstörung des Netzwerks (inkl. Internetanbindung) sind die Zuständigkeiten für diesen Bestandteil der Infrastruktur unbedingt zu beachten! 

 

Ausfälle kommen selten vor, sind jedoch möglich. Sollte bei Ihnen ein Ausfall – sei es des Gesamtsystems oder einzelner Komponenten – vorliegen, melden Sie dies bitte umgehend unserem Service Desk:  

Bitte beachten Sie, dass dies ggf. Kosten für die im Zuge der Entstörung erbrachten Dienstleistungen verursachen kann, die Ihnen unter Umständen in Rechnung gestellt werden. Wir weisen Sie aber grundsätzlich immer rechtzeitig vorher darauf hin, wenn dies der Fall ist, und bitten um eine Beauftragung. 

Nein, jedoch haben Patient:innen zahlreiche Vorteile, wie einen höheren Komfort, mehr Information und eine deutlich bessere Einbindung in ihren Genesungsprozess.

Kliniken erhalten mit ConnectedCare ein offenes System, auf dem je nach Reifegrad der Digitalisierung bestehende oder zukünftige Applikationen und Services integriert werden können und bietet ihnen damit folgende Vorteile:  

  • Software für die digitale Transformation der patientenzentrierten Abläufe
  • Ermöglicht die Prozessoptimierung und Digitalisierung während des Krankenhausaufenthaltes 
  • Verbesserung des Ressourceneinsatzes bei knappem Personal und Entlastung der Pflege 
  • Umfasst ein breites Portfolio an Funktionalitäten für das digitale Aufnahmemanagement, digitale Behandlungsmanagement und das digitale Entlassmanagement im Zusammenspiel mit Partnern, wie samedi, Thieme Compliance und Recare
  • Krankenhäuser können existierende Lösungen integrieren aber auch aus einem breiten Portfolio weiterer Funktionalitäten und Modulen schöpfen.
  • Mit dem Einsatz der Lösungswelt von ConnectedCare schaffen Krankenhäuser ein attraktives Arbeitsumfeld für Mitarbieter:innen und stellen sich durch modernstes Patienten-Infotainment und höchsten Komfort wettbewerbsfähig auf. 

Den Patient:innen bietet ConnectedCare folgende Vorteile:  

  • Optimale Begleitung und Einbindung während des Klinikaufenthaltes – bessere Orientierung, mehr Interaktion und Information
  • Ermöglichen die digitale Kommunikation zwischen Pflege und Patient:innen
  • Mehr Komfort durch bestes Patienten-Infotainment und Room Control
  • Intuitive Bedienung
  • Höchste Datensicherheit

Für den Einsatz von ConnectedCare in Ihrer Klinik benötigen Sie: 

  • Performante und gesicherte Internetanbindung
  • Bei gewünschter Nutzung auf mobilen Endgeräten: Moderne WLAN-Infrastruktur für Patient:innen
  • Geeignet für ConnectedCare Tablets der Generation WS und SF sowie diverse mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets)
  • Empfehlung: Lokale Entertainment-Streamingserver, um Bandbreite zu sparen

Folgende Sprachen sind verfügbar: Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Hebräisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch. Darüber hinaus lässt sich die Menüoberfläche bei Bedarf um weitere Sprachen ergänzen. 

Nein, es gibt keine Altersbeschränkung. Für ConnectedCare lassen sich Patientenprofile nach z. B. Alter oder Geschlecht einstellen, sodass die Inhalte auf die entsprechende Patientengruppe zugeschnitten werden können. Zudem gibt es die Möglichkeit, Inhalte je Station festzulegen. 

Das Krankenhaus muss Lizenzen für ConnectedCare erworben haben, um ihren Patient:innen zugeschnittene Services über die Software bieten zu können.

Neben dem Kauf gibt es auch die Option auf Miete und Leasing. Gerne informieren wir Sie über mögliche Leasingpartner. Sprechen Sie uns an.

FAQ

IT-Sicherheit und Datenschutz

Datenschutz und Informationssicherheit ist Unternehmensziel von ConnectedCare und wird durch ein eigenes Sicherheitsteam verfolgt und implementiert. Alle Daten werden nur in DSGVO-konformen Rechenzentren gespeichert. Es werden nur DSGVO-konforme Partner eingesetzt, welche insbesondere bei kritischen Diensten mit Zertifizierungen (z. B. ISO27001, SOC2) eine sichere Datenverwaltung nachweisen müssen.

Datenschutz sowie Informationssicherheit sind Unternehmensziele und werden durch geschultes Fachpersonal, insbesondere ein internes IT-Sicherheitsteam und Compliance-Spezialisten, garantiert (vgl. auch Art. 37 Abs. 5 DSGVO). Dieses überprüft regelmäßig die Anforderungen, implementiert angemessene Maßnahmen und steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten. Weiterhin wird Informationssicherheit möglichst früh im Softwareentwicklungszyklus berücksichtigt („shift-left-security“). Dazu stimmt sich das IT-Sicherheitsteam mit dem Produktteam ab (z. B. Priorisierung von neuen Funktionen/Korrekturen) und interagiert mit den Entwicklerteams (z. B. Teilnahme an Meetings für sicherheitsrelevantes Feedback, Definition von Akzeptanzkriterien, Begleitung der Entwicklung). Grundsätzlich realisiert die Softwarearchitektur die Ansätze „security-by-design“ (standardmäßig höchste Sicherheitseinstellungen), „privacy-by-design“ (standardmäßig technische Datenschutzmaßnahmen und Minimierung der Datenverarbeitung) und „privacy-by-default“ (standardmäßig höchste Datenschutzeinstellungen). Eine direkte Maßnahme ist die dezentrale Datenhaltung, sodass insbesondere alle sensiblen, personenbezogenen oder Patientendaten in Krankenhäusern verbleiben. Weiterhin werden regelmäßig Sicherheitsevaluierungen („Penetrationstests“) der ConnectedCare Plattform durchgeführt um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Für die Datenhaltung wird ein dezentraler Ansatz verfolgt, sodass Daten nur dort gespeichert werden, wo sie wirklich benötigt und verarbeitet werden (z. B. Patientendaten im Krankenhaus, Authentifizierungsdaten beim Identitätsdienstleister). Gleichzeitig werden bei jedem Akteur nur minimalste Daten verwaltet, d. h. solche die unmittelbar für die Diensterfüllung notwendig sind und falls möglich unmittelbar nach Diensterfüllung gelöscht werden. Auch das Zugriffskontrollsystem folgt dem dezentralen Ansatz: Der Zugriff wird feingranular durch das Zugriffskontrollsystem des Identitätsdienstleisters gesteuert. Für jedes „Ziel“ wird die Kontrolle gesondert geregelt, technisch realisiert durch dedizierte „access tokens“ des genutzten OAuth2 Standards mit jeweils eigenen Rechtevergaben.

Die von ConnectedCare betriebenen Server der ConnectedCare Plattform speichern nur minimale Daten, um Kommunikationsverbindungen zwischen Patient:in und dem ihm / ihr zugeordneten Krankenhaus zu ermöglichen, insbesondere werden keine „besondere Datenkategorien“ gem. Art. 9 DSGVO gespeichert. Konkret wird nur eine pseudonymisierte Krankenhaus-ID und pseudonymisierte ID des Identitätsdienstleisters Auth0 gespeichert (welcher Nutzerauthentifizierung durchführt). Bei der Datenspeicherung wird ein dezentraler Ansatz verfolgt: Daten bleiben nur dort, wo sie benötigt werden, z. B. Patientendaten im Krankenhaus, Authentisierungsdaten beim Identitätsdienstleister Auth0. Patientendaten sind nur lokal im Krankenhausnetzwerk verfügbar (eine Internetübertragung findet nicht statt). Dazu stellt ConnectedCare eine Schnittstelle zum Krankenhaus-Informationssystem (KIS) zur Verfügung, das KIS-Interface (KIS-IF), was das KIS und Nutzer im lokalen Krankenhausnetzwerk verbindet. Es stellt die zukunftsorientierte FHIR-Schnittstelle bereit (ist aber auch kompatibel zum gängigen Format HL7 2.x/3.x) und ist selbstverständlich DSGVO-konform. ConnectedCare hat keinen direkten Zugriff auf das KIS-, das Krankenhaus behält volle Kontrolle. 

Zur Gewährleistung der Datensicherheit werden nur Algorithmen und Schlüssellängen bzgl. Kryptografie & Anonymisierung eingesetzt, welche vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) empfohlen werden.  Dies umfasst unter anderem: 

  • Symmetrische und asymmetrische Kryptografie 
  • Digitale Signaturen 
  • Hashing-Funktionen & kryptografische Hash-Funktion (HMAC) 
  • TLS Ciphersuiten zur Sicherung von Kommunikationsbeziehungen 

Die genutzten Algorithmen werden regelmäßig überprüft und den Empfehlungen angepasst. Daneben gibt es ein granular ausgearbeitetes Konzept zum Datenschutz und zur Sicherheit was vom Authentifizierungsmanagement, über Prinzipien zu einer minimalen Datenhaltung bis hin zu physischen und organisatorischen Sicherheitsaspekten.

ConnectedCare arbeitet eng mit den Krankenhäusern zusammen, um das Datenschutzniveau unter Berücksichtigung der anwendbaren Gesetze aus dem (jeweiligen) Bundesland zu implementieren. Dabei betreiben wir unsere Lösungen / Services erstmalig nach erfolgreicher Abstimmung und Freigabe mit den Datenschutzbeauftragten der Kliniken.  

In diesem Zuge werden alle Verarbeitungen von Informationen zu 100% transparent gehalten und durch die kontinuierliche Verbesserung der eingesetzten Lösung, die Vorgaben und Hinweise externer Stellen, wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), umgesetzt. 

Interoperabilität dient dazu, trotz der in Kliniken befindlichen Heterogenität von unterschiedlichsten Systemen einen strukturierten Datenaustausch zu ermöglichen. Die Etablierung von gemeinsamen Standards stellt eine sichere sowie zukunftsorientierte Kommunikation der diversen klinischen Lösungsanbieter sicher und ermöglicht langfristig ein Zusammenspiel digitaler Anwendungen.

Unsere Kunden (Krankenhäuser, Kliniken) sind, nach Gliederung des Bundes, Betreiber sogenannter kritischer Infrastrukturen. Sie unterliegen somit zusätzlichen Anforderungen, um die Versorgung jederzeit in vollem Umfang gewährleisten zu können. Als verantwortlicher Partner unterstützen wir unsere Kunden dabei und optimieren unsere Leistungen / Services angelehnt an branchenspezifische Standards, wie dem B3S. Damit geben wir unseren Kunden die Sicherheit, eine vertrauensvolle Basis zu schaffen, nicht nur, um unsere Leistungen / Services in bestmöglicher Qualität zu erbringen, vielmehr auch um unsere Kunden bei Fragen hinsichtlich der IT-Sicherheit zu unterstützen.

Der Connection Code ist eine Methode zum Schutz Ihrer Daten und realisiert eine "Zwei-Faktor-Authentifizierung" (als "Besitzfaktor" zusätzlich zu Login und Passwort welche als “Wissensfaktor” gelten).  

Erst nach Überprüfung der Identität wird ein Connection Code ausgedruckt übergeben. Eine Eingabe schaltet die Abfrage von Daten aus dem Krankenhausinformationssystem frei (z. B. Name, Raum-Nr.).

ConnectedCare speichert Daten zu 100% in Deutschland. Die Plattform nutzt AWS mit Rechen­zent­ren in Deutsch­land (Frankfurt am Main). Personenbezogene Daten werden nicht ins Ausland und insbesondere nicht in das nicht-europäische Ausland übertragen. Die Rechenzentren entsprechen den DSGVO-Vorgaben und verfügen über verschiedene Zertifizierungen hinsichtlich Informationssicherheit.    

Patientendaten werden hingegen nicht einmal bei ConnectedCare, sondern nur lokal im Krankenhaus gespeichert. ConnectedCare stellt für den Datenzugriff eine Kommunikationsschnittstelle zum Krankenhausinformationssystem (KIS) zur Ver­fü­gung: das KIS-Interface, welches durch weitere Prüfungen die Sicherheit garantiert. Das KIS-Interface ist optional und nicht für jedes Krankenhaus eingebunden. 

Datenschutz sowie Informationssicherheit sind elementare Ziele von ConnectedCare und werden durch geschultes Fachpersonal, insbesondere ein internes IT-Sicherheitsteam und Compliance-Spezialist:innen, garantiert (vgl. Art. 37 Abs. 5 DSGVO). Diese Instanzen überprüfen regelmäßig die Anforderungen, implementieren angemes­se­ne Maßnahmen und stehen in ständigem Kontakt mit dem Datenschutz­be­auf­tragten.

Ja, alle von ConnectedCare verwalteten persönliche Daten werden verschlüsselt, dies betrifft auch alle Kommunikationsverbindungen. Dazu werden nur Verschlüsselungsalgorithmen und Schlüssellängen verwendet die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen werden. 

Es ist anzumerken, dass ConnectedCare das Prinzip der Datenminimierung umsetzt, es werden also nur minimale, zwingend für den Betrieb der Plattform benötigte Daten verwaltet. Die ConnectedCare Server speichern beispielsweise nur Metadaten, um direkte Kommunikationen zwischen Patient:in und dem Krankenhaus zu ermöglichen. 

Nein, im Rahmen der Einladung zu ConnectedCare können auch anonyme Login-Daten vorbereitet werden. Dazu wird eine anonyme E-Mail generiert, welche nur als Login dient. E-Mails können damit nicht versandt oder empfangen werden, sodass das Ändern / Zurücksetzen des Passworts über das Personal des Krankenhauses erfolgen muss. 

In Verbindung mit den ConnectedCare Tablets können weitere Authentifizierungsmöglichkeiten eingesetzt werden:

  • Chipkarten: Klassisch mit der I2C oder mit einer RFID Chipkarte, die ins ConnectedCare Tablet gesteckt wird
  • Manuelle Eingabe: Für die Anmeldung kann z. B. die Fallnummer mit Geburtsdatum am Tablet eingegeben werden
  • Bar- oder QR-Code: Scan von Bar- oder QR-Code über die im Tablet verfügbare Webcam

Datenhaltung und Authentifizierung sind dezentral organisiert. D. h. ein externer Dienstleister führt die Authentifizierung durch und speichert Zugangsdaten. Er verfügt selbstverständlich über angemessene Sicherheitszertifizierungen. ConnectedCare verwaltet diverse Metadaten, um direkte Kommunikationsverbindungen zwischen Patient:in und Krankenhaus zu ermöglichen. Das Krankenhaus selbst speichert Patientendaten. 

Dieser Ansatz schützt Daten durch einen minimalen und dezentralen Ansatz zur Datenhaltung. Dement­sprechend wird auch ein dezentral orientiertes Zugriffs­kontroll­system genutzt, da die Daten nicht nur an unterschiedlichen Orten gespeichert werden, sondern auch unterschiedlich schützenswert sind. 

FAQ

Implementierung

Einige der ConnectedCare Module wie z. B. die Menübestellung oder der Service Call sind projektspezifisch den Bedürfnissen einer Klinik anzupassen und benötigen zudem teils die Übergabe von relevanten Parametern aus dem KIS.  

Für die Konfiguration sowie die Skizzierung der technischen Realisierung ist eine Detailabsprache mit dem Klinikum erforderlich. Dies ist auch für die Einschätzung des Aufwandes für die Integration notwendig. Ein Vorprojekt mit dem Klinikum ist folglich erforderlich und umfasst einen Workshop mit dem Klinikum (und ggf. dem gewünschten Drittanbieter) sowie die Vor- und Nachbereitung inkl. Erarbeitung eines Pflichtenheftes. Auf Basis des Pflichtenheftes kann dann ein projektspezifisches Angebot für die Implementierung erstellt werden. 

Nein, nur für komplexe Module bei denen in Prozesse und Strukturen des Krankenhauses eingegriffen wird.

Vor Beginn einer Prozessimplementierung schauen wir uns gemeinsam mit der Klinik an, ob alle technischen Voraussetzungen gegeben sind. Beim Einsatz eines Moduls eines Drittanbieters gibt es häufig einen Abstimmungstermin zwischen Klinik, Drittanbieter und ConnectedCare, um sicherzustellen, dass alle technischen Voraussetzungen, wie. z. B. Schnittstellen verfügbar und funktionsfähig sind. Bei der Einführung von neuen Modulen ist zu beachten, dass dies häufig mit einem internen Change Management verbunden ist. Alle Mitarbeiter müssen in den Prozess eingebunden werden. ConnectedCare unterstützt den Einführungsprozess ggf. durch Workshops im Klinikum. 

Die Implementierung eines Moduls hängt von der gewählten Ausstattung und von der Tiefe der Integration in die Krankenhausinfrastruktur ab. So haben wir Module, die nur freigeschaltet werden müssen, andere Module, die beispielsweise im KIS integriert werden, benötigen unter Umständen eine längere Implementierungszeit. 

ConnectedCare ist eine offene und höchst flexible Software. Drittanbieter-Anwendungen und -Dienste werden per HTML5 (iFrame, 301 HTTP Redirect) oder OpenID Connect in das System eingebunden.

Mit ConnectedCare bietet ConnectedCare Kliniken eine kontinuierlich wachsende Komplettlösung aus Hardware, Software und Service, mit der sich die Kliniken flexibel für die fortschreitende Digitalisierung aufstellen können. ConnectedCare ist hierfür eine zukunftssichere Investition in die digitale Transformation von Klinikprozessen.  

Die berührungslose Steuerung der ConnectedCare Tablets ist problemlos durch die Integration einer Augensteuerung oder einer Mundmaus möglich.  

Augensteuerung: Über das sogenannte „Eyetracking“ werden die Blickbewegungen des Patienten oder der Patientin erfasst und umgerechnet, sodass darüber das ConnectedCare Tablet gesteuert werden kann. Das Eytracking-System wird dafür direkt am Device angeschlossen. Es besteht aus Infrarot Sende- und Empfangsdetektoren, die die Reflektion der Pupillen des Benutzers erfasst. Detaillierte Informationen erhalten Sie hier im Datenblatt. 

Mundmaus: Mit einer sogenannten Mundmaus (HID-Device) kann das ConnectedCare Tablet über eine Softkey-Navigationsleiste vollständig bedient werden kann. Nach Aktivierung und Integration der Navigationsleiste verhalten sich deren einzelne Software-Buttons bei jeder Art von Konfiguration identisch zu den jeweiligen Hardware-Tasten des ConnectedCare Tablets. So können sämtliche Funktionen problemlos gesteuert werden und eingeschränkt bewegliche Patienten haben die Möglichkeit, das volle Service- und Entertainmentangebot eines ConnectedCare Tablets zu nutzen. Detaillierte Informationen erhalten Sie hier im Datenblatt. 

Nein, ein Patiententerminal wie das ConnectedCare Tablet ist kein Medizinprodukt, da das deutsche Medizinproduktgesetz definiert, dass ein Medizinprodukt der Diagnose, Behandlung oder Beobachtung von Patienten dient. Diese Definition trifft auf Patiententerminals nicht zu. Das MPG legt jedoch auch fest, dass ein nicht-Medizinprodukt trotzdem innerhalb der Patientenumgebung zulässig ist, wenn von diesem ein Sicherheitsniveau gleichwertig dem von Medizinprodukten erreicht wird – was auf das ConnectedCare Tablet zutrifft. Bei der Weiterentwicklung unserer Services beobachten wir fortlaufend, ob wir zukünftig als Medizinprodukt zu betrachten sind und agieren entsprechend.

FAQ

KHZG

Ab dem 1. Januar 2021 wurden dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt um deutschen Krankenhäusern einen Digitalisierungsschub zu geben. Die Bundesländer stocken den KHZF mit 1,3 Milliarden Euro auf, sodass insgesamt ein Fördervolumen von 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung steht, das Krankenhäuser für 11 verschiedene Fördertatbestände beantragen können. Der Fonds ist angesiedelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), welches 70 Prozent der jeweiligen Investitionskosten übernimmt. Die Länder und / oder die Krankenhausträger übernehmen die restlichen 30 Prozent. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Mit dem KHZG werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur gefördert, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den finanziert werden. Insgesamt gibt es 11 Fördertatbestände: 

  1. Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme 
  2. Patientenportale 
  3. Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation 
  4. Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme 
  5. Digitales Medikationsmanagement 
  6. Digitale Leistungsanforderung 
  7. Leistungsabstimmung und Cloud-Computing-Systeme 
  8. Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten  
  9. Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke 
  10. IT-Sicherheit 
  11. Anpassung von Patientenzimmern  
Zeitplan nach KHZG vom Bundesministerium für Gesundheit

Der digitale Reifegrad zeigt den Stand der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern an und soll damit die Maßnahmen des KHZG messbar machen. Dafür hat der DigitalRadar Krankenhaus (DRK) eine standardisierte und umfassende Bewertung des Digitalisierungsgrads von Krankenhäusern entwickelt. Durch die Einholung einer Selbstauskunft von Krankenhäusern mittels einer strukturierten Online-Umfrage bewerten Krankenhäuser ihre digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen, ihr Nutzungsverhalten sowie den Stand der Ergebniserreichung. Dies ermöglicht Krankenhäusern das Benchmarking mit anderen Einrichtungen und zeigt Ihnen Stärken und Gaps im Rahmen ihrer digitalen Transformation auf. Dies kann die entscheidende Grundlage für die Ableitung von Strategien und Handlungsfeldern sein.

Förderfähig im Sinne des § 19 KHSFV sind Patientenportale, die ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement sowie das Überleitungsmanagement von Patient:innen zu nachgelagerten Leistungserbringern ermöglichen. Diese dienen einem digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Ziel ist hierbei, den dabei entstehenden erheblichen Kommunikationsaufwand zu reduzieren, die Kommunikation und den Informationsaustausch zu beschleunigen und die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die Etablierung und Nutzung solcher Portale trägt jedoch nicht nur zu einer Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse vor Ort im Krankenhaus bei, sondern hat auch das Ziel der Entlastung und Unterstützung der Patientinnen und Patienten, sowohl vor als auch im Laufe ihres Behandlungsprozesses. Sofern einzelne funktionale Anforderungen durch eine direkte Kommunikation/Übertragung zwischen einem KIS und/oder ERP-System des Krankenhauses und der elektronischen Patientenakte der Patientinnen und Patienten nach § 341 SGB V abgebildet werden können, so ist dies zur Erfüllung der Anforderungen ebenfalls zulässig bzw. im Sinne der Datensparsamkeit zu bevorzugen. Der Fördertatbestand 2 gliedert sich daher entsprechend wie folgt: Fördervorhaben im Sinne des digitalen Aufnahmemanagements, des Behandlungsmanagements und des Überleitungs- und Entlassmanagements. Diese Gliederung ist nicht als Trennung, sondern als Orientierungshilfe zu verstehen. Vielmehr können sich die jeweiligen Maßnahmen in den Gliederungspunkten überschneiden. Zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen eines Patientenportals nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV sind sämtliche MUSS-Kriterien umzusetzen. 

ConnectedCare ist eine offene Software, mit der Patientenportale direkt am Patientenbett visualisiert werden können. Die Software bindet Patient:innen in Prozesse ein und unterstützt sie während des Klinikaufenthaltes. ConnectedCare ist also kein förderfähiges Patientenportal im Sinne des KHZG, sondern ein Patienten-Infotainment-System, das Pflege und Patient:innen im Krankenhaus verbindet. 

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