Die letzten Meter bis zum Patientenbett
Visualisieren Sie Ihr Patientenportal mit ConnectedCare
Moderne Patientenportale binden Patient:innen in die Prozesse während ihres Krankenhausaufenthalts ein. Genau hier setzt unsere Software ConnectedCare an: Direkt am Patientenbett visualisieren wir die KHZG-Lösungen verschiedenster Anbieter. So erreichen Kliniken ihre Patient:innen dort, wo sie sich im Krankenhaus aufhalten – am Bett.
Voll zukunftsfähig
ConnectedCare ist interoperabel. So bleiben Kliniken flexibel in der Wahl ihrer Lösungen.
Direkt am Patientenbett
Über ConnectedCare bringen Kliniken KHZG-Lösungen direkt zu den Patient:innen.
Freie Wahl der Hardware
ConnectedCare Tablets, iPads oder andere Devices – wir visualisieren Ihre KHZG-Lösung.
Sichere Patientendaten
Verschiedene Mechanismen garantieren maximale IT-Sicherheit und höchsten Datenschutz.
Zukunftsfähig bleiben
Integration verschiedenster Lösungen
„Wir sind sehr zufrieden, dass wir gemeinsam mit ConnectedCare einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung unserer Patientenbeziehungen gemacht haben.“
Timo Baumann
Leiter Zentrale IT, RKH Kliniken
„Mit ConnectedCare wollen wir eine digitale Brücke zu unseren Patienten bauen.“
Prof. Dr. Jörg Martin
Geschäftsführer, RKH Kliniken
„ConnectedCare und Cliniserve begleiten die Implementierung so eng, dass wir in der IT dadurch eine große Entlastung bei der Einführung und Betreuung erfahren.“
Marcus Kunze
Bereichsleiter Applikationen, Geschäftsbereich IT der Universitätsmedizin Rostock
ConnectedCare Tablets, iPads, Mobile Devices
Die optimale Hardware für Ihr Patientenportal
Die Vorteile von Professional Devices
FAQ
KHZG
Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)?
Ab dem 1. Januar 2021 wurden dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt um deutschen Krankenhäusern einen Digitalisierungsschub zu geben. Die Bundesländer stocken den KHZF mit 1,3 Milliarden Euro auf, sodass insgesamt ein Fördervolumen von 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung steht, das Krankenhäuser für 11 verschiedene Fördertatbestände beantragen können. Der Fonds ist angesiedelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), welches 70 Prozent der jeweiligen Investitionskosten übernimmt. Die Länder und / oder die Krankenhausträger übernehmen die restlichen 30 Prozent. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Was wird beim KHZG gefördert?
Mit dem KHZG werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur gefördert, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den finanziert werden. Insgesamt gibt es 11 Fördertatbestände:
- Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme
- Patientenportale
- Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme
- Digitales Medikationsmanagement
- Digitale Leistungsanforderung
- Leistungsabstimmung und Cloud-Computing-Systeme
- Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten
- Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke
- IT-Sicherheit
- Anpassung von Patientenzimmern
Wie sieht der Zeitplan beim KHZG aus?
Was ist der digitale Reifegrad?
Der digitale Reifegrad zeigt den Stand der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern an und soll damit die Maßnahmen des KHZG messbar machen. Dafür hat der DigitalRadar Krankenhaus (DRK) eine standardisierte und umfassende Bewertung des Digitalisierungsgrads von Krankenhäusern entwickelt. Durch die Einholung einer Selbstauskunft von Krankenhäusern mittels einer strukturierten Online-Umfrage bewerten Krankenhäuser ihre digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen, ihr Nutzungsverhalten sowie den Stand der Ergebniserreichung. Dies ermöglicht Krankenhäusern das Benchmarking mit anderen Einrichtungen und zeigt Ihnen Stärken und Gaps im Rahmen ihrer digitalen Transformation auf. Dies kann die entscheidende Grundlage für die Ableitung von Strategien und Handlungsfeldern sein.
Was ist ein Patientenportal?
Förderfähig im Sinne des § 19 KHSFV sind Patientenportale, die ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement sowie das Überleitungsmanagement von Patient:innen zu nachgelagerten Leistungserbringern ermöglichen. Diese dienen einem digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Ziel ist hierbei, den dabei entstehenden erheblichen Kommunikationsaufwand zu reduzieren, die Kommunikation und den Informationsaustausch zu beschleunigen und die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die Etablierung und Nutzung solcher Portale trägt jedoch nicht nur zu einer Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse vor Ort im Krankenhaus bei, sondern hat auch das Ziel der Entlastung und Unterstützung der Patientinnen und Patienten, sowohl vor als auch im Laufe ihres Behandlungsprozesses. Sofern einzelne funktionale Anforderungen durch eine direkte Kommunikation/Übertragung zwischen einem KIS und/oder ERP-System des Krankenhauses und der elektronischen Patientenakte der Patientinnen und Patienten nach § 341 SGB V abgebildet werden können, so ist dies zur Erfüllung der Anforderungen ebenfalls zulässig bzw. im Sinne der Datensparsamkeit zu bevorzugen. Der Fördertatbestand 2 gliedert sich daher entsprechend wie folgt: Fördervorhaben im Sinne des digitalen Aufnahmemanagements, des Behandlungsmanagements und des Überleitungs- und Entlassmanagements. Diese Gliederung ist nicht als Trennung, sondern als Orientierungshilfe zu verstehen. Vielmehr können sich die jeweiligen Maßnahmen in den Gliederungspunkten überschneiden. Zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen eines Patientenportals nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV sind sämtliche MUSS-Kriterien umzusetzen.
Ist ConnectedCare ein förderfähiges Patientenportal nach KHZG?
ConnectedCare ist eine offene Software, mit der Patientenportale direkt am Patientenbett visualisiert werden können. Die Software bindet Patient:innen in Prozesse ein und unterstützt sie während des Klinikaufenthaltes. ConnectedCare ist also kein förderfähiges Patientenportal im Sinne des KHZG, sondern ein Patienten-Infotainment-System, das Pflege und Patient:innen im Krankenhaus verbindet.
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