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Krankenhauszukunftsgesetz

Wir bringen Ihre KHZG Lösung ans Patientenbett

Krankenhaus digitalisieren: Patientin im Krankenhausbett bedient iPad mit eHealth Plattform ConnectedCare, ConnectedCare iPad-Halterung am Nachttisch

Die letzten Meter bis zum Patientenbett

Visualisieren Sie Ihr Patientenportal mit ConnectedCare

Moderne Patientenportale binden Patient:innen in die Prozesse während ihres Krankenhausaufenthalts ein. Genau hier setzt unsere Software ConnectedCare an: Direkt am Patientenbett visualisieren wir die KHZG-Lösungen verschiedenster Anbieter. So erreichen Kliniken ihre Patient:innen dort, wo sie sich im Krankenhaus aufhalten – am Bett.

ConnectedCare – Zukünftsfähige Plattform | Icon: Zahnräder auf hellblauem Hintergrund

Voll zukunftsfähig

ConnectedCare ist interoperabel. So bleiben Kliniken flexibel in der Wahl ihrer Lösungen.

ConnectedCare, KHZG-Lösungen am Patientenbett | Icon: Patientenbett mit Bedside Terminal

Direkt am Patientenbett

Über ConnectedCare bringen Kliniken KHZG-Lösungen direkt zu den Patient:innen.

ConnectedCare Bedside Terminals | Icon: Fernseher auf hellblauem Hintergrund

Freie Wahl der Hardware

ConnectedCare Tablets, iPads oder andere Devices – wir visualisieren Ihre KHZG-Lösung.

ConnectedCare Datenschutz im Krankenhaus | Icon: Schlosssymbol mit Patient

Sichere Patientendaten

Verschiedene Mechanismen garantieren maximale IT-Sicherheit und höchsten Datenschutz.

Zukunftsfähig bleiben

Integration verschiedenster Lösungen

Dank Interoperabilität bleiben Krankenhäuser flexibel. Mit der offenen Software ConnectedCare wird Ihr Patientenportal über Bedside Terminals direkt am Patientenbett sichtbar. Egal, welchen Ansatz Sie gewählt haben – wie KIS als Basis oder einen Best-of-Breed-Ansatz – mit ConnectedCare visualisieren Sie Ihr Patientenportal nach KHZG.

„Wir sind sehr zufrieden, dass wir gemeinsam mit ConnectedCare einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung unserer Patientenbeziehungen gemacht haben.“

Timo Baumann

Leiter Zentrale IT, RKH Kliniken

„Mit ConnectedCare wollen wir eine digitale Brücke zu unseren Patienten bauen.“

Prof. Dr. Jörg Martin

Geschäftsführer, RKH Kliniken

„ConnectedCare und Cliniserve begleiten die Implementierung so eng, dass wir in der IT dadurch eine große Entlastung bei der Einführung und Betreuung erfahren.“

Marcus Kunze

Bereichsleiter Applikationen, Geschäftsbereich IT der Universitätsmedizin Rostock

ConnectedCare Tablets, iPads, Mobile Devices

Die optimale Hardware für Ihr Patientenportal

Freie Wahl der Hardware

Krankenhäuser können ganz nach ihren individuellen Anforderungen entscheiden: Bedside Terminals von ConnectedCare, iPads oder Mobile Devices – die ConnectedCare Software visualisiert Patientenportale unabhängig vom Ausgabemedium.

Tablets speziell für die Klinik

Der Vorteil der ConnectedCare Tablets ist, dass sie speziell für den Krankenhausaufenthalt entwickelt wurden. Sie bieten alles, was am Patientenbett wichtig ist: Weitere Services wie TV, Menübestellung, Terminvisualisierung oder Digitaler Serviceruf können einfach integriert werden und runden das perfekte Patientenerlebnis ab.

Die Vorteile von Professional Devices

Einfache Bedienung

ConnectedCare Tablets sind intuitiv durch die Patient:innen zu bedienen. So müssen Pflegekräfte keinen „1st Level-Support“ für die Bedienung der Bedside Terminals leisten.

Speziell für den Klinikalltag

Professional Devices sind schon für das Behandlungsmanagement und die Integration von Prozessen wie VideoVisite, Patientenaufklärung oder Menübestellung vorkonfiguriert. 

Sicher und hygienisch

ConnectedCare Tablets erfüllen höchste Hygienestandards und alle Anforderungen in puncto Gerätesicherheit: schwer entflammbar, selbstverlöschend, Überspannungsschutz.

FAQ

KHZG

Ab dem 1. Januar 2021 wurden dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt um deutschen Krankenhäusern einen Digitalisierungsschub zu geben. Die Bundesländer stocken den KHZF mit 1,3 Milliarden Euro auf, sodass insgesamt ein Fördervolumen von 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung steht, das Krankenhäuser für 11 verschiedene Fördertatbestände beantragen können. Der Fonds ist angesiedelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), welches 70 Prozent der jeweiligen Investitionskosten übernimmt. Die Länder und / oder die Krankenhausträger übernehmen die restlichen 30 Prozent. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Mit dem KHZG werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur gefördert, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den finanziert werden. Insgesamt gibt es 11 Fördertatbestände: 

  1. Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme 
  2. Patientenportale 
  3. Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation 
  4. Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme 
  5. Digitales Medikationsmanagement 
  6. Digitale Leistungsanforderung 
  7. Leistungsabstimmung und Cloud-Computing-Systeme 
  8. Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten  
  9. Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke 
  10. IT-Sicherheit 
  11. Anpassung von Patientenzimmern  
Zeitplan nach KHZG vom Bundesministerium für Gesundheit

Der digitale Reifegrad zeigt den Stand der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern an und soll damit die Maßnahmen des KHZG messbar machen. Dafür hat der DigitalRadar Krankenhaus (DRK) eine standardisierte und umfassende Bewertung des Digitalisierungsgrads von Krankenhäusern entwickelt. Durch die Einholung einer Selbstauskunft von Krankenhäusern mittels einer strukturierten Online-Umfrage bewerten Krankenhäuser ihre digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen, ihr Nutzungsverhalten sowie den Stand der Ergebniserreichung. Dies ermöglicht Krankenhäusern das Benchmarking mit anderen Einrichtungen und zeigt Ihnen Stärken und Gaps im Rahmen ihrer digitalen Transformation auf. Dies kann die entscheidende Grundlage für die Ableitung von Strategien und Handlungsfeldern sein.

Förderfähig im Sinne des § 19 KHSFV sind Patientenportale, die ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement sowie das Überleitungsmanagement von Patient:innen zu nachgelagerten Leistungserbringern ermöglichen. Diese dienen einem digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Ziel ist hierbei, den dabei entstehenden erheblichen Kommunikationsaufwand zu reduzieren, die Kommunikation und den Informationsaustausch zu beschleunigen und die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die Etablierung und Nutzung solcher Portale trägt jedoch nicht nur zu einer Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse vor Ort im Krankenhaus bei, sondern hat auch das Ziel der Entlastung und Unterstützung der Patientinnen und Patienten, sowohl vor als auch im Laufe ihres Behandlungsprozesses. Sofern einzelne funktionale Anforderungen durch eine direkte Kommunikation/Übertragung zwischen einem KIS und/oder ERP-System des Krankenhauses und der elektronischen Patientenakte der Patientinnen und Patienten nach § 341 SGB V abgebildet werden können, so ist dies zur Erfüllung der Anforderungen ebenfalls zulässig bzw. im Sinne der Datensparsamkeit zu bevorzugen. Der Fördertatbestand 2 gliedert sich daher entsprechend wie folgt: Fördervorhaben im Sinne des digitalen Aufnahmemanagements, des Behandlungsmanagements und des Überleitungs- und Entlassmanagements. Diese Gliederung ist nicht als Trennung, sondern als Orientierungshilfe zu verstehen. Vielmehr können sich die jeweiligen Maßnahmen in den Gliederungspunkten überschneiden. Zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen eines Patientenportals nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV sind sämtliche MUSS-Kriterien umzusetzen. 

ConnectedCare ist eine offene Software, mit der Patientenportale direkt am Patientenbett visualisiert werden können. Die Software bindet Patient:innen in Prozesse ein und unterstützt sie während des Klinikaufenthaltes. ConnectedCare ist also kein förderfähiges Patientenportal im Sinne des KHZG, sondern ein Patienten-Infotainment-System, das Pflege und Patient:innen im Krankenhaus verbindet. 

Entdecken Sie die Module von ConnectedCare

Patientenentertainment: Junge Patientin sitzt lachend im Krankenhausbett und hört Musik mit Kopfhörern über das Bedside Terminal

Patientenentertainment

Filme streamen, GameCenter nutzen oder eBooks lesen: Bieten Sie Ihren Patient:innen mehr Abwechslung und beste Unterhaltung.

Patientenkommunikation: Junge Pflegerin und älterer Patient schauen fröhlich auf Bedside Terminal

Patientenkommunikation

Vereinfachen Sie mit unseren Modulen die Kommunikation zwischen Patient:innen und Pflegekräften im Klinikalltag.

Patient Engagement: Pfleger zeigt junger Patientin etwas auf dem Bedside Terminal von ConnectedCare

Patient Engagement

Verschiedene Module ermöglichen es Patient:innen, bestimmte Dienste eigenständig zu nutzen. So wird Ihr Personal entlastet.

Ihr Kontakt zu uns

Sprechen Sie uns an!

Sie möchten mehr über die Visualisierung Ihrer KHZG-Lösung mit ConnectedCare erfahren? Schreiben Sie uns oder rufen Sie einfach an.

ConnectedCare, Nedret Akcaoglu, Head of Business Development

Nedret Akcaoglu

Chief Sales & Business Development Officer

Telefon

+49 2504 7337-325

E-Mail

nedret.akcaoglu[@]connectedcare[.]net